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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 5
1. Zweck der Überbrückungshilfe IV
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2. Antragsberechtigung
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3. Art und Umfang der Überbrückungshilfe IV
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4. Kumulierung mit anderen Hilfen
5. Zuständigkeit
6. Antragstellung
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7. Verfahren bei Antragstellung und nach Abschluss der Billigkeitsleistung im Falle der Antragstellung durch einen prüfenden Dritten
8. Verfahren bei Antragstellung und nach Abschluss der Leistung im Falle der Antragstellung im eigenen Namen
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9. Prüfung des Antrags und der Schlussabrechnung
10. Auszahlung
11. Europäisches Beihilferecht
12. Strafrechtliche Hinweise
13. Steuerrechtliche Hinweise
14. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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14.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.