Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

10.   Auszahlung

1Auszahlungen sollen unverzüglich nach der Bewilligung erfolgen. 2Wird der zulässige Höchstbetrag für Beihilfen bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung voraussichtlich überschritten, so wird die Überbrückungshilfe III Plus im Rahmen der Antragstellung gekürzt. 3Antragsberechtigte, die ihren Antrag über einen prüfenden Dritten nach Nr. 7 stellen, erhalten als Vorauszahlung auf die endgültige Förderung eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der beantragten Förderung, jedoch höchstens 100 000 Euro pro Fördermonat. 4Diese Zahlungen werden automatisiert nach der Systemprüfung im Antragsverfahren direkt vom Bund ausgezahlt.