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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie für die Gewährung von außerordentlicher Wirtschaftshilfe des Bundes für Dezember 2020
1. Zweck der Dezemberhilfe
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2. Antragsberechtigung
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3. Höhe und Leistungszeitraum der Dezemberhilfe
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4. Verhältnis zu anderen Hilfen
5. Zuständigkeit
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6. Antrag und Verfahren
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7. Prüfung und Auszahlung
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8. Erweiterte Dezemberhilfe
9. Europäisches Beihilferecht
10. Strafrechtliche Hinweise
11. Steuerrechtliche Hinweise
12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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12.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 21. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.