Inhalt
12.
Schlussbestimmungen
12.1
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
12.2
Außerkrafttreten
Die Bekanntmachung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Richtlinien zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 (Haushaltsvollzugsrichtlinien 2024/2025 – HvR 2024/2025) vom 28. Juni 2024 (BayMBl. Nr. 324) tritt mit Ablauf des 14. Mai 2026 außer Kraft.