Inhalt
1.
Rechtsgrundlagen
1Durch das Haushaltsgesetz 2026/2027 (HG 2026/2027) wurde der Haushaltsplan 2026/2027 festgestellt. 2Die Haushalts- und Wirtschaftsführung in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 richtet sich nach dem Haushaltsgesetz 2026/2027, den Durchführungsbestimmungen zum Haushaltsgesetz 2026/2027 (DBestHG 2026/2027) und dem Haushaltsplan 2026/2027. 3Bei der Ausführung des Haushaltsplans sind insbesondere die Bayerische Haushaltsordnung, die Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) sowie diese Haushaltsvollzugsrichtlinien zu beachten; weitere Vollzugsregelungen bleiben vorbehalten. 4Die obersten Staatsbehörden können für ihren Geschäftsbereich ergänzende Anordnungen treffen.