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Anwendungserlass zum Bayerischen Grundsteuergesetz und zum Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes – allgemeiner Teil und Grundvermögen – für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022 und zum Grundsteuergesetz ab 1. Januar 2025
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1. Allgemeines
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2. Anwendbare Normen des Bewertungsgesetzes
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3. Bayerisches Grundsteuergesetz
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4. Anwendbare Normen des Grundsteuergesetzes
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5. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
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6. Anwendung
[Schlussformel]
Inhalt
AEBayGrSt
Text gilt ab: 02.09.2022
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Harald Hübner
Ministerialdirektor