Inhalt
(1) Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Bekanntmachung über die Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostengesetz (DB-GvKostG) vom 5. Juni 2001 (JMBl. S. 110), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 17. November 2020 (BayMBl. Nr. 715) geändert worden ist, außer Kraft.