Inhalt

Geb-Stempler-Best
Text gilt ab: 01.12.2017

2.   Abdruck des Gebührenstemplers

2.1  

Der Abdruck des Gebührenstemplers hat folgenden Inhalt:
Die Worte „Mit Gebührenstempler bezahlt“,
die Angabe von Datum und Betrag,
den Abdruck des Staatswappens und die Angabe der Kennziffer (Maschinennummer),
die Angabe der Behörde mit dem Zusatz „- Barzahlungsstelle -“ bzw. „- Geldannahmestelle -“,
eine Sicherheitsleiste.
Ältere im Einsatz befindliche Gebührenstempler, deren Abdruck die Bezeichnung der früheren Gerichtszahlstelle beinhaltet, können weiter verwendet werden.

2.2  

Für den Abdruck darf nur rote oder blaue Farbe verwendet werden.