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Inhaltsverzeichnis
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Verwaltungsvorschrift über die elektronische Aktenführung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Freistaat Bayern
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1. Bestimmung der elektronischen Aktenführung
2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 27. Februar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.