Inhalt
III.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Geschäftliche Behandlung der Angelegenheiten nach §§ 30 und 42 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vom 18. Juni 1986 (JMBl. S. 61) tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.