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JAGO
Text gilt ab: 01.01.1992
Fassung: 18.06.1979
15.

Entsprechende Anwendung anderer Vorschriften
Soweit sich aus dieser Geschäftsordnung, den Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Vollstreckung und den Vollzug des Jugendarrestes sowie aus weiteren landesrechtlichen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind die für die Justizvollzugsanstalten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.