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3122.2.3-J Jugendarrestgeschäftsordnung (JAGO) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 18. Juni 1979, Az. 4411 - VII a - 2457/78 (JMBl. S. 102)
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I.
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Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
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Zweiter Abschnitt Verwaltung der Jugendarresteinrichtungen
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Dritter Abschnitt Ladungen. Ersuchen. Mitteilungen
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Vierter Abschnitt Personalakten. Buchwerk. Statistik
12. Personalakten
13. Bücher für die Vollzugsgeschäftsstelle
14. Statistik
15. Entsprechende Anwendung anderer Vorschriften
II.
Inhalt
JAGO
Text gilt ab: 01.01.1992
Fassung: 18.06.1979
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13.
Bücher für die Vollzugsgeschäftsstelle
(1)
Für die Vollzugsgeschäfte in der Jugendarrestanstalt sind folgende Bücher zu führen:
a)
das Jugendarrestbuch (Vordruck JAGO 12),
b)
das Namensverzeichnis (Vordruck JAGO 13),
c)
der Jugendarrestkalender (Vordruck JAGO 14),
d)
das Zu- und Abgangsbuch (Vordruck JAGO 15),
e)
das Belegungsbuch (Vordruck JAGO 16),
f)
das Hausstrafenbuch (Vordruck JAGO 17).
(2)
Für die Vollzugsgeschäfte in Freizeitarresträumen sind folgende Bücher zu führen:
a)
das Jugendarrestbuch für Freizeitarresträume (Vordruck JAGO 18),
b)
das Namensverzeichnis (Vordruck JAGO 13).
(3)
Das Jugendarrestbuch dient dem urkundlichen Nachweis des Vollzuges. Das Namensverzeichnis soll das Auffinden der Namen im Jugendarrestbuch erleichtern. In den Jugendarrestkalender werden die regelmäßig zu beachtenden Termine eingetragen. Die Veränderungen des Bestandes an Arrestanten in der Jugendarrestanstalt werden täglich durch das Zu- und Abgangsbuch und das Belegungsbuch nachgewiesen. Im Hausstrafenbuch werden Hausstrafen und Sicherungsmaßnahmen vermerkt.