Inhalt

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Text gilt ab: 01.07.1977
Fassung: 01.06.1977
Zu § 7

1

Wesentliche Wahrnehmungen, die während des Vollzuges gemacht werden, sind schriftlich festzuhalten.

2

Der Persönlichkeitserforschung, insbesondere der Vorbereitung der ersten Aussprache mit dem Jugendlichen, kann es dienen, wenn der Jugendliche seinen Lebenslauf niederschreibt und sich schriftlich mit seiner Tat auseinandersetzt.