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Text gilt ab: 01.09.2016
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3121.0-J

Inanspruchnahme von Publikationsorganen und die Nutzung des Internets sowie anderer elektronischer Kommunikationsmittel zur Öffentlichkeitsfahndung nach Personen im Rahmen von Strafverfahren

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern
vom 13. Juni 2005, Az. 4701 - II - 14797/00

(JMBl. S. 73)

(AllMBl. S. 260)

Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern über die Inanspruchnahme von Publikationsorganen und die Nutzung des Internets sowie anderer elektronischer Kommunikationsmittel zur Öffentlichkeitsfahndung nach Personen im Rahmen von Strafverfahren vom 13. Juni 2005 (JMBl. S. 73, AllMBl. S. 260), die durch Bekanntmachung vom 10. August 2016 (JMBl. S. 91, AllMBl. S. 1716) geändert worden ist

Für die Inanspruchnahme von Publikationsorganen und die Nutzung des Internets sowie anderer elektronischer Kommunikationsmittel zur Öffentlichkeitsfahndung nach Personen im Rahmen von Strafverfahren wird Folgendes bestimmt: