Inhalt
3121.0-J
Inanspruchnahme von Publikationsorganen und die Nutzung des Internets sowie anderer elektronischer Kommunikationsmittel zur Öffentlichkeitsfahndung nach Personen im Rahmen von Strafverfahren
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern
vom 13. Juni 2005, Az. 4701 - II - 14797/00
(JMBl. S. 73)
(AllMBl. S. 260)
Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern über die Inanspruchnahme von Publikationsorganen und die Nutzung des Internets sowie anderer elektronischer Kommunikationsmittel zur Öffentlichkeitsfahndung nach Personen im Rahmen von Strafverfahren vom 13. Juni 2005 (JMBl. S. 73, AllMBl. S. 260), die durch Bekanntmachung vom 10. August 2016 (JMBl. S. 91, AllMBl. S. 1716) geändert worden ist
Für die Inanspruchnahme von Publikationsorganen und die Nutzung des Internets sowie anderer elektronischer Kommunikationsmittel zur Öffentlichkeitsfahndung nach Personen im Rahmen von Strafverfahren wird Folgendes bestimmt: