Inhalt
3.
Anforderungsprofil für Beförderungsämter für Richter und Staatsanwälte
3.1
Allgemeine Anforderungen
3.1.1
Fachliche Eignung
neben den Anforderungen des Basis-Profils
- •
breites Fachwissen, das sich in verschiedenen Aufgabenbereichen oder auf mehreren Rechtsgebieten bewährt hat
- •
Fähigkeit, auch bei schwierigen und komplexen Verfahren das Wesentliche schnell zu erfassen und verständlich darzustellen
- •
Fähigkeit, ein überdurchschnittliches Arbeitspensum durch gestraffte Arbeitsweise sach- und zeitgerecht zu bewältigen
3.1.2
Führungskompetenz
- •
Vorbildfunktion und Glaubwürdigkeit
- •
Fähigkeit, kooperativ zu führen
- •
Fähigkeit, Mitarbeiter zu motivieren
- •
Fähigkeit, Konflikte zu bewältigen
- •
Überzeugungskraft
- •
Durchsetzungsvermögen
- •
Fähigkeit zur Leitung von Besprechungen und Verhandlungen
3.1.3
Organisatorische Kompetenz
ausgeprägtes Planungsvermögen
3.1.4
Sozialkompetenz
- •
hohe Bereitschaft und ausgeprägte Fähigkeit zur Teamarbeit mit Kollegen und Mitarbeitern
- •
ausgeprägte Fähigkeit zum Dialog und Kompromiss
3.1.5
Verwendungsbreite
- •
staatsanwaltliche und richterliche Erfahrung im Eingangsamt
- •
regelmäßig mindestens einjährige Erfahrung im Justizdienst im Zivil- oder Familienrecht einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit
3.2
Besondere Anforderungen
3.2.1
Vorsitzender Richter am Landgericht
Fähigkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und komplizierten Sachverhalten sowie Fähigkeit, diese auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich darzustellen
3.2.2
Richter am Oberlandesgericht und Oberstaatsanwalt bei den Generalstaatsanwaltschaften
ausgeprägte Fähigkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und komplizierten Sachverhalten sowie Fähigkeit, diese auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich darzustellen
3.2.3
Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht
besonders ausgeprägte Fähigkeit zur auf wissenschaftlichem Niveau vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen und grundlegenden Rechtsfragen sowie komplizierten Sachverhalten, auch in Spezialgebieten, sowie Fähigkeit, diese Rechtsfragen und Sachverhalte auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich sowie mit großer juristischer Präzision darzustellen
3.2.4
Zusätzlich zu Nr. 3.2.1 beim Vorsitzenden Richter am Landgericht, zusätzlich zu Nr. 3.2.2 beim Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht und zusätzlich zu Nr. 3.2.3 beim Vorsitzenden Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht
- •
Fähigkeit, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung des Spruchkörpers zu wahren und zu fördern
- •
Fähigkeit und Bereitschaft, Nachwuchskräfte bei der Einarbeitung zu unterstützen und vorbildhaft anzuleiten
- •
Fähigkeit, Mitarbeiter sachgerecht einzuschätzen, kooperativ anzuleiten und zu fördern
- •
Fähigkeit, technische und organisatorische Maßnahmen anzustoßen und im Benehmen mit dem Behördenleiter und dem Geschäftsleiter umzusetzen
3.2.5
Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei den Staatsanwaltschaften und Staatsanwalt als Gruppenleiter
- •
Fähigkeit, auf eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts und sachgerechte Rechtsanwendung unter Beachtung des Legalitätsprinzips hinzuwirken
- •
Fähigkeit und Bereitschaft, Nachwuchskräfte bei der Einarbeitung zu unterstützen und vorbildhaft anzuleiten
- •
Fähigkeit, Mitarbeiter sachgerecht einzuschätzen, kooperativ anzuleiten und zu fördern
- •
Fähigkeit, technische und organisatorische Maßnahmen anzustoßen und im Benehmen mit dem Behördenleiter und dem Geschäftsleiter umzusetzen
3.2.6
Leitung eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft (einschließlich ständiger Vertreter, Leitender Oberstaatsanwalt bei den Generalstaatsanwaltschaften, Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter bei den Staatsanwaltschaften, Leiter einer Hauptabteilung an den Amtsgerichten und weiterer aufsichtführender Richter am Land- und Amtsgericht)
- •
Fähigkeit, Mitarbeiter sachgerecht einzusetzen und zu beurteilen, kooperativ anzuleiten und zu fördern
- •
Fähigkeit zur Integration
- •
Fähigkeit zum kompetenten Umgang mit den Medien
- •
Fähigkeit und Bereitschaft zur Repräsentation in der Öffentlichkeit, zur Darstellung justizieller Belange in Reden und Ansprachen
- •
Fähigkeit, technische und organisatorische Maßnahmen anzustoßen und umzusetzen
- •
Fähigkeit zur sachgerechten Delegation
Ergänzend wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz betreffend Führungskräftestandards in der bayerischen Staatsverwaltung vom 12. Mai 2005 (JMBl S. 53) verwiesen.