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Text gilt ab: 01.01.2022

2. Basis-Anforderungsprofil für Richter und Staatsanwälte1

2.1 Fachliche Eignung

2.1.1 Juristische Qualifikation2

•
breites Fachwissen
•
präsente Fachkenntnisse
•
Fähigkeit zur Analyse eines unstrukturierten Sachverhalts auf seine rechtliche Relevanz
•
Fähigkeit, Schwerpunkte zu bilden und sich auf die wesentlichen Argumente zu konzentrieren
•
Fähigkeit, einen komplexen und komplizierten Vorgang allgemein verständlich darzustellen
•
Zeitmanagement

2.1.2 Besondere Qualifikationen

•
Entscheidungsfreude
•
Bereitschaft, die Entscheidungskompetenz mit hoher Verantwortung auszuüben
•
Überzeugungskraft
•
Durchsetzungsvermögen
•
Planungs- und Organisationsvermögen
•
Objektivität bei der Bewertung widerstreitender Interessen
•
Fähigkeit zur selbstkritischen Reflexion
•
Fähigkeit zur Verhandlung und zum Ausgleich
•
Konfliktfähigkeit
•
Ausdrucks- und Argumentationsvermögen
•
Besonnenes Auftreten
•
Autorität, die keine Barrieren aufbaut
•
Bereitschaft, neue Aufgaben zu übernehmen
•
Aufgeschlossenheit für die moderne Informations- und Kommunikationstechnik
•
Streben nach Fortbildung

2.1.3 Berücksichtigungsfähige Zusatzqualifikationen

•
Zweitstudium oder Zusatzausbildung, z.B.
–
betriebswirtschaftliche Kenntnisse
–
Ausbildung zum Rechtspfleger
–
Banklehre
•
berufsbezogene Auslandserfahrung
•
Anwaltstätigkeit vor der Bewerbung
•
Sprachkenntnisse
•
Tätigkeit an der Universität oder sonstige Lehrtätigkeit

2.2 Persönliche Eignung

•
Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
•
Bereitschaft zur Mäßigung und Zurückhaltung innerhalb und außerhalb des Amtes
•
Identifizierung mit dem Rechtsprechungs- und Strafverfolgungsauftrag der Justiz
•
Unparteilichkeit
•
Sozialkompetenz
–
Freude am Umgang mit Menschen und Fähigkeit zu einfühlendem, mitmenschlichem und sozialem Verstehen
–
angemessenes Auftreten
–
Bürgernähe
–
gesellschaftliches Engagement
•
Einsatzbereitschaft und Ausdauer
•
Bereitschaft zur Teamarbeit mit Kollegen und Mitarbeitern
•
Interesse, sich außerberuflich weiterzubilden
•
Flexibilität und Mobilität

2.3 Gesundheitliche Eignung

•
amtsärztlich bescheinigte Dienstfähigkeit
•
physische Belastbarkeit
•
psychische Belastbarkeit

1 [Amtl. Anm.:] Alle Bezeichnungen in der männlichen Form verstehen sich auch in der weiblichen Form.
2 [Amtl. Anm.:] Sie wird in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung geprüft und bewertet; ergänzende Anhaltspunkte ergeben sich aus der Ersten Juristischen Staatsprüfung, aus den Zeugnissen während der Referendarzeit und evt. aus juristischen Zusatzausbildungen.