Inhalt
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft. 2Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Aktenordnung für die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften in Bayern (AktO) vom 4. Dezember 2024 (BayMBl. 2025 Nr. 2) außer Kraft.