Inhalt

Text gilt ab: 01.12.2022
Fassung: 27.10.2022
29.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft. 2Sie ist in dieser Fassung erstmals auf die am 1. Januar 2024 beginnende Amtsperiode und deren Vorbereitung anzuwenden. 3Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern über die Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) vom 7. November 2012 (JMBl. S. 127), die durch Bekanntmachung vom 25. Oktober 2017 (JMBl. S. 216) geändert worden ist, tritt zu dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt außer Kraft.