Inhalt
Für die Reihenfolge der nach dieser Bekanntmachung vorzunehmenden Amtshandlungen gelten folgende Termine:
27.1
Bereitstellen der Tabelle nach Nr. 1.4 Satz 5 im Justizverwaltungsportal: spätestens 1. Dezember des Kalenderjahres, das dem Jahr vorausgeht, in dem Schöffen zu wählen sind;
27.2
Bestimmung der Sitzungen, Berechnung der Zahl der benötigten Schöffen und Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts an die Gemeinden (Nr. 1): spätestens 31. Januar jedes Jahres, in dem Schöffen zu wählen sind; Bestimmung der Sitzungen in anderen Jahren: 30. September;
27.3
Aufstellung der Vorschlagslisten (Nr. 7): spätestens 15. Mai jedes fünften Jahres;
27.4
öffentliche Auflegung der Vorschlagslisten (Nr. 11): unmittelbar nach Aufstellung der Vorschlagslisten;
27.5
Übersendung der Vorschlagslisten an den Richter beim Amtsgericht (Nr. 13): spätestens 5. Juni jedes fünften Jahres;
27.6
Wahl der Vertrauenspersonen (Nr. 16): spätestens 15. Mai jedes fünften Jahres;
27.7
Zusammentreten des Ausschusses (Nr. 17): spätestens 24. Juli jedes fünften Jahres;
27.8
Übersendung der Verzeichnisse der Schöffen (Nr. 24): spätestens 31. August jedes fünften Jahres;
27.9
Auslosung der Hauptschöffen (Nr. 25.1): spätestens 31. Oktober jedes fünften Jahres; Auslosung in anderen Jahren: 20. November; Auslosung der Ersatzschöffen (Nr. 25.4): spätestens 31. Oktober jedes fünften Jahres.