III. Fördervoraussetzungen
1. Formen der Förderung und Terminplanung
1.1
Die Stiftung fördert in drei Formen
Geldmittel
Sachleistungen
themengebundene Patenschaften.
1.2
Die Stiftung fördert in zwei Grundkategorien
- Kategorie A: Projekte bis zu einer Förderhöhe von DM 10.000,--
(ab 1. Januar 2002: € 5.000,--)
- Kategorie B: Projekte bis zu einer Förderhöhe von DM 100.000,--
(ab 1. Januar 2002: € 50.000,--) .
1.3
Die Anträge werden in zwei Förderungsphasen pro Jahr bearbeitet. Einreichfristen sind jeweils der 1. März und der 1. Oktober.
2. Voraussetzungen der Förderung
Zur Förderung eingereichte Anträge werden unter folgenden Gesichtspunkten beurteilt:
2.1
Projekte sollen der inneren Schulentwicklung dienen, d.h. produktiv den gegebenen Freiraum gestalten, den jede Schule im Rahmen der rechtlichen Vorgaben hat. Sie sollen sich als Bausteine einer ganzheitlichen Entwicklung der jeweiligen Schule eignen. Das gilt auch dann, wenn sie im Einzelfall an einem singulären Thema in einem der Bereiche Unterrichts-, Organisations- oder Personalentwicklung ansetzen. Innere Schulentwicklung zielt dabei auf eine möglichst große Breitenwirkung innerhalb der einzelnen Schule und achtet auf die Effizienz der Maßnahmen.
2.2
Projekte sollen innovativ sein, d.h. sie sollen in der bayerischen Schullandschaft neue Wege beschreiten und so auf noch offene Fragestellungen unseres Schulsystems reagieren.
2.3.
Projekte sollen aktuell relevante Fragestellungen aufgreifen. Bezüge zu wichtigen Themen der Schulentwicklung sollen beispielsweise durch Fund- bzw. Bezugsstellen, etwa Berichterstattung in den Medien, Fachliteratur, Veröffentlichungen von Staatsministerien und Fachbehörden angegeben werden.
2.4
Projekte sollen modellhaft, die Ergebnisse sollen transferierbar sein. Komplexe Themen sollen bevorzugt in einem Verbund mehrerer Schulen bearbeitet werden. Die Einbeziehung externer Kooperationspartner oder Berater ist wünschenswert, um externes Know-how für die Schulen verfügbar zu machen, um Ressourcen zu gewinnen und um durch die Beobachtung von außen eine erste Form der Evaluation zu ermöglichen. Die Projekte müssen sorgfältig dokumentiert werden. Die Dokumentation ist der Geschäftsstelle der Stiftung je nach vereinbartem Zeitplan vorzulegen.
2.5
Projekte sollen zielorientiert und kostenbewusst geplant sein. Neben einem transparenten Kosten- und Finanzierungsplan ist ein detaillierter Arbeitsplan notwendig.
2.6.
Projekte sollen öffentlichkeitswirksam sein.
3. Projektanträge
3.1
Ein Projektantrag muss enthalten:
- •
eine Beschreibung des Projekts mit detaillierter, an den Förderkriterien orientierter Begründung und schlüssigem Arbeitsplan
- •
eine Auflistung der beteiligten Mitarbeiter und der externen Partner mit Beschreibung der Aufgabenverteilung
- •
eine Erklärung über die Bereitschaft, über die Ergebnisse des Projekts strukturiert zu berichten und ihre Modellhaftigkeit sorgfältig aufzuzeigen
- •
einen Projekt-, Kosten- und Finanzierungsplan, der die erwartete Förderung durch die Stiftung erkennen lässt.
3.2
Ein Projektantrag kann zusätzlich enthalten
erläuternde Materialien (beispielsweise Jahresberichte, Elternbriefe, schulinterne Rundschreiben, Schulprogramm, pädagogische Vereinbarungen, Zeitungsausschnitte, Gutachten/ Empfehlungen externer Partner etc.).
3.3
Die Geschäftsstelle hat auf der Basis dieser Vorgaben einen Antragsleitfaden erarbeitet, der im Internet unter http://www.bildungspakt-bayern.de abrufbar ist und auf Wunsch zugesandt wird. Erstes Großprojekt der Stiftung ist die Ausschreibung des i.s.i. (Innere-Schulentwicklung-Innovationspreis), der beginnend mit dem Schuljahr 2001/2002 jährlich an bayerische Schulen verliehen wird, die sich in vorbildlicher Weise auf dem Gebiet der Inneren Schulentwicklung engagieren; nähere Einzelheiten hierzu sind bei der Geschäftsstelle erhältlich oder im Internet auf der vorstehend genannten Homepage der Stiftung zu finden.
4. Verfahren
4.1
Förderanträge von Schulen oder externen Antragstellern werden in der Geschäftsstelle der Stiftung im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gesammelt, gesichtet und mit den Schulabteilungen des Staatsministeriums abgestimmt.
4.2
Für Anträge der Kategorie A (Abschnitt III 1.2) gilt:
Die Geschäftsstelle entscheidet binnen weniger Wochen über die Förderung. Über diese Projekte berichtet die Geschäftsstelle den Stiftern in regelmäßigem Turnus.
Für Anträge der Kategorie B gilt:
Die Geschäftsstelle nimmt Kontakt mit dem Antragsteller auf (Klärung noch offener Fragen, Beratung).
4.3
Die Anträge werden durch zwei Gutachter, die vom Vorstand der Stiftung bestimmt werden – in der Regel ein Vertreter des Staatsministeriums und ein Vertreter des Verbands der Bayerischen Wirtschaft – bewertet. Die erstellten Gutachten werden vom Vorstand beraten und mit einem Votum des Vorstands an den Ausschuss weitergeleitet. In besonderen Fällen kann der Antragsteller auf Beschluss des Vorstands zur Vorstellung hinzugezogen werden. Der Ausschuss entscheidet zweimal jährlich über die Mittelvergabe.
4.4 Die Anschrift der Geschäftsstelle lautet wie Folgt:
Geschäftsstelle der Stiftung Bildungspakt Bayern
c/o Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus,
80327 München.
Die Geschäftsstelle ist auch per e-Mail unter buero@bildungspakt-bayern.de erreichbar.
4.5
Die aktuellsten Informationen über die Stiftung werden laufend im Internet unter http://www.bildungspakt-bayern.de veröffentlicht. Die Geschäftsstelle sorgt auch für den regelmäßigen Informationsfluss gegenüber den Mediapartnern innerhalb der Stiftung.
Josef Erhard
Ministerialdirektor