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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren2330-B Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 13. April 2023, Az. 31-4731.1-2-12 (BayMBl. Nr. 206)
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich erweiternTeil 1 Allgemeine Förderungsgrundsätze
  • Bereich reduzierenTeil 2 Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern
  • Bereich erweiternAbschnitt 1 Allgemeine Förderbedingungen
  • Bereich erweiternAbschnitt 2 Einkommensorientierte Förderung (EOF)
  • Bereich erweiternAbschnitt 3 Zuschüsse
  • Bereich reduzierenAbschnitt 4 Aufwendungsorientierte Förderung (AOF)
  • 29. Art der Förderung
  • 30. Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
  • 31. Zulässige Miete
  • 32. Belegungsbindung
  • 33. Förderdarlehen
  • Bereich erweiternAbschnitt 5 Abwicklung und weitere Bestimmungen
  • Bereich erweiternTeil 3 Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus
  • Bereich erweiternTeil 4 Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
  • Bereich erweiternTeil 5 Förderverfahren
  • Bereich erweiternTeil 6 Schlussbestimmungen
  • [Schlussformel]

Inhalt

WFB 2023
Text gilt ab: 01.03.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 13.04.2023
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32.
Belegungsbindung
Die Wohnungen sind für die Dauer von 25, 40 oder 55 Jahren an Haushalte zu vermieten, deren Einkommen die jeweilige Einkommensstufe der Tabelle in Nr. 22.3 einhält.
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