Inhalt

WFB 2023
Text gilt ab: 01.03.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 13.04.2023
18.
Zumutbare Miete
1Die Bandbreite der zumutbaren Miete für Haushalte der Einkommensstufe I beträgt 4,00 Euro bis 7,00 Euro je m2 Wohnfläche monatlich. 2Für Haushalte der Einkommensstufen II und III erhöht sich die zumutbare Miete jeweils um 1,00 Euro bis zu 1,50 Euro je m2 gegenüber der nächstniedrigeren Einkommensstufe. 3Die Bewilligungsstelle legt entsprechend dem örtlichen Mietenniveau eigenverantwortlich die jeweils zumutbare Miete fest. 4Für Wohnungen, die zur Belegung mit fünf und mehr Personen geeignet sind (große Mietwohnungen) und für Wohnungen, die rollstuhlgerecht (Nr. 12.4 Satz 3) sind, ist die zumutbare Miete um 0,40 Euro je m2 Wohnfläche monatlich abzusenken.