Inhalt

WFB 2023
Text gilt ab: 01.03.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 13.04.2023
15.
Art der Förderung
1Die Förderung besteht aus einem objektabhängigen Darlehen (Nr. 20), einem belegungsabhängigen Darlehen (Nr. 21), einer Zusatzförderung mit einem laufenden Zuschuss zur Wohnkostenentlastung der begünstigten Haushalte (Nr. 22), dem allgemeinen Zuschuss (Nr. 25) und den ergänzenden Zuschüssen aus den Förderbausteinen (Nrn. 26, 27 und 28), soweit die jeweiligen Förderbedingungen erfüllt sind. 2Die sich insgesamt ergebenden Zuschüsse zu den Baukosten sind auf volle hundert Euro abzurunden.