Inhalt

WFB 2023
Text gilt ab: 01.03.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 13.04.2023
10.
Einsatz der Fördermittel
1Die Fördermittel werden nach der Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs vergeben. 2Die Regelungen nach Nr. 8 bleiben unberührt.