Inhalt
3.
Der Antrag auf Beurlaubung ist unter Beigabe einer Bescheinigung des zuständigen Verbandes durch die Erziehungsberechtigten und bei volljährigen Schülerinnen und Schülern durch diese selbst bei der jeweiligen Schule einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Teilzeitschülerinnen und -schülern die Beurlaubung vom Unterricht der Berufsschule nicht die erforderliche Beurlaubung durch den Betrieb ersetzt.