Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2025

2.  

Als Sportveranstaltungen und -lehrgänge mit leistungssportlichem Charakter gelten:
Olympische und Paralympische Spiele und dazugehörige Vorbereitungswettkämpfe
Welt- und Europameisterschaften sowie Welt- und Europapokalwettbewerbe
internationale Länderwettkämpfe
Endkämpfe um Deutsche Meisterschaften
Endkämpfe um Bayerische Meisterschaften (einschließlich Schüler-, Jugend und Juniorenmeisterschaften und entsprechende Bayerische Meisterschaften für Kinder bzw. Jugendliche)
und grundsätzlich alle Sportveranstaltungen und -lehrgänge, für die die Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Talentfördermaßnahmen durch den zuständigen Sportfachverband benannt worden sind.