Inhalt
2.
Als Sportveranstaltungen und -lehrgänge mit leistungssportlichem Charakter gelten:
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Olympische und Paralympische Spiele und dazugehörige Vorbereitungswettkämpfe
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Welt- und Europameisterschaften sowie Welt- und Europapokalwettbewerbe
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internationale Länderwettkämpfe
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Endkämpfe um Deutsche Meisterschaften
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Endkämpfe um Bayerische Meisterschaften (einschließlich Schüler-, Jugend und Juniorenmeisterschaften und entsprechende Bayerische Meisterschaften für Kinder bzw. Jugendliche)
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und grundsätzlich alle Sportveranstaltungen und -lehrgänge, für die die Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Talentfördermaßnahmen durch den zuständigen Sportfachverband benannt worden sind.