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Text gilt ab: 23.10.1990
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3. Organisatorischer Rahmen einer Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen

Um einen reibungslosen Informationsaustausch zu gewährleisten, werden folgende Kooperationsebenen und -gremien vereinbart:
Auf LANDESEBENE arbeiten das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, der Bayerische Landes-Sportverband und die kommunalen Spitzenverbände zusammen.
Der beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingerichtete LANDESAUSSCHUSS FÜR DAS SCHULSPORTLICHE WETTKAMPFWESEN wird in LANDESAUSSCHUSS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN “ umbenannt. Seine bisherigen Aufgaben werden um die Wahrnehmung der landesweiten Aufgaben der Kooperation „Schule und Sportverein “ erweitert. Über die bisherigen Mitglieder hinaus können weitere Mitglieder kooptiert werden.
Bei Bedarf können gemeinsame Sitzungen mit dem beim BLSV eingerichteten SCHULAUS-SCHUSS durchgeführt werden.
Auf BEZIRKSEBENE werden die BEZIRKSAUSSCHÜSSE FÜR DAS SCHULSPORTLICHE WETTKAMPFWESEN in BEZIRKSAUSSCHÜSSE „SPORT IN SCHULE UND VEREIN “ umbenannt. Sie haben die Aufgabe, das schulsportliche Wettkampfwesen und die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen zu koordinieren. Bei Bedarf können die bisherigen Ausschüsse personell erweitert werden.
Auf KREISEBENE erhalten die ARBEITSKREISE SCHULSPORT die Bezeichnung ARBEITSKREISE „SPORT IN SCHULE UND VEREIN “. Die Koordinatoren für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein (vgl. 2.3) werden Mitglieder der Arbeitskreise.
Auf der ÖRTLICHEN EBENE arbeitet der Schulbeauftragte für die Kooperation zwischen Schule und Sportverein (im Einvernehmen mit seiner Schulleitung) mit den Vereinsbeauftragten für die Kooperation Schule und Sportverein und den Koordinatoren nach Ziffer 2.3.1 zusammen. Es kann eine örtliche Arbeitsgruppe „Sport in Schule und Verein “ gebildet werden. Ihr sollten die Schulbeauftragten, die Vereinsbeauftragten sowie ein Vertreter der jeweiligen Kommune angehören. Weitere Vertreter interessierter Personenkreise (z.B. Elternbeirat, Ärzte, Förderkreis) können kooptiert werden.
Soweit sich aus diesen Empfehlungen Auswirkungen auf den Staatshaushalt ergeben, ist der Ausgang der Haushaltsverhandlungen und die Verabschiedung des Doppelhaushalts 1991/92 durch den Bayerischen Landtag abzuwarten. In einer ergänzenden Bekanntmachung wird dann die praktische Umsetzung an den Schulen geregelt werden. Die Schulen werden bereits jetzt aufgerufen, Partnerschaften mit Vereinen anzubahnen oder auszubauen und im Sinne der Empfehlungen tätig zu werden.
I .A.
J. Hoderlein
Ministerialdirektor
KWMBl I 1990 S. 362