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Gemeinsame Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Schule und Sportverein im Rahmen des Kooperationsmodells „Sport-nach-1 in Schule und Verein“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, des Bayerischen Landes-Sportverbands und des Bayerischen Sportschützenbundes im Benehmen mit dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Landkreistag

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 23. Oktober 1990, Az. VI/6 - K 7430 - 3/108 037

(KWMBl. I S. 362)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Gemeinsame Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Schule und Sportverein im Rahmen des Kooperationsmodells „Sport-nach-1 in Schule und Verein“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, des Bayerischen Landes-Sportverbands und des Bayerischen Sportschützenbundes im Benehmen mit dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Landkreistag vom 23. Oktober 1990 (KWMBl. I S. 362), die durch Bekanntmachung vom 13. Februar 2025 (BayMBl. Nr. 125) geändert worden ist

Der Schulsport ist in Bayern ein unaustauschbarer Bestandteil umfassender Bildung und Erziehung. In einer von zunehmendem Bewegungsmangel geprägten Gesellschaft kommt dem Schulsport mit Blick auf sein gemeinschaftsstiftendes, persönlichkeitsbildendes und gesundheitsförderndes Potenzial eine wichtige Bedeutung zu. Sein zentrales Ziel, junge Menschen auch über die Schulzeit hinaus für Sport und Bewegung zu begeistern, kann insbesondere dann gelingen, wenn Schule und Sportvereine gut zusammenarbeiten.
Der zunehmende Stellenwert von Freizeit stellt eine Herausforderung besonderer Art dar und erfordert auch vom Sport mehr Angebote, die zu eigener sportlicher Betätigung anregen. Ein gelungener Brückenschlag vom Schul- zum Vereinssport bietet Vereinen die Möglichkeit, junge Talente zu sichten und zu fördern sowie dauerhaft als Mitglieder zu gewinnen. Darüber hinaus kann er den Zugang zu ehrenamtlichem Engagement im Bereich des Sports eröffnen. Eine Weiterführung des an den Schulen angebotenen Sports auch in der Freizeit, insbesondere in den Sportvereinen mit ihrem qualifizierten Fachpersonal, ist daher sinnvoll und notwendig.

1.   Ausgangslage und Zielsetzung der Zusammenarbeit von Schule und Sportverein

Die gemeinsame Verantwortung von Schule und Sportverein für die sportliche Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen sowie die Beziehungen des Schulsports mit dem außerschulischen Sport veranlassten die Länder, den Deutschen Sportbund und die kommunalen Spitzenverbände 1985, das „Zweite Aktionsprogramm für den Schulsport“ in partnerschaftlicher Trägerschaft zu vereinbaren.
Im Kapitel „Schule und Sportverein als Partner“ wird die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein als wichtige Maßnahme für die Zukunft gefordert, weil weder der Schulsport noch der Vereinssport für sich allein die gemeinsamen Aufgaben lösen können.
In Bayern besteht seit Jahrzehnten in Teilbereichen eine enge und in Ansätzen systematisierte Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen, insbesondere bei den leistungsbezogenen Maßnahmen der Talentsuche und Talentförderung sowie den Schulsportwettbewerben. Eine Ausweitung und Verbesserung dieser Zusammenarbeit, vor allem bei den freizeit- und breitensportlich orientierten Angeboten, ist jedoch dringend geboten.
Mit dem Ziel, durch eine auf das ganze Land bezogene Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen das „Zweite Aktionsprogramm für den Schulsport“ in Bayern umzusetzen, haben das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) im Benehmen mit dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Landkreistag diese Empfehlungen ausgearbeitet. Sie sollen mithelfen, das gegenseitige Verständnis zu vertiefen, Hemmnisse abzubauen und zu einer engeren und tragfähigen Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen zu kommen.
Im Mittelpunkt aller konzeptionellen Überlegungen zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein steht die Gesamtentwicklung des jungen Menschen. Die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen sowie die freie Entfaltung ihrer sportlichen Anlagen und Neigungen sollen durch ein vielfältiges Angebot sportlicher Betätigungsmöglichkeiten, insbesondere durch den Breitensport, gefördert werden. Die Unterstützung von leistungssportorientierten Maßnahmen findet dort ihre Grenze, wo eine Überforderung des leistungssporttreibenden Schülers zu befürchten wäre und dadurch seine Gesamtentwicklung gefährdet werden könnte.
Die Empfehlungen sollen auch dazu beitragen, den Sportunterricht und den außerunterrichtlichen Schulsport sowie Angebote der Sportvereine für Breiten- und Leistungssport mit Unterstützung der Kommunen besser aufeinander abzustimmen.
Die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein ist nur mit Unterstützung der Erziehungsberechtigten tragfähig. Die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein kann durch Ärzte wesentlich unterstützt werden, indem sie die Erziehungsberechtigten über den gesundheitlichen Wert des Sporttreibens unter fachkundiger Anleitung informieren.
Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen sind sehr vielfältig. Beispiele auf landesweiter, regionaler oder lokaler Ebene sind:
Schulsportwettbewerbe mit Unterstützung der Sportvereine und Sportfachverbände
Informationsmaterial über Schul- und Vereinssport für Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigte, bereitgestellt durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, den BLSV, den Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) oder die Sportfachverbände
Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung in Sport (z. B. Angebote der Sportfachverbände, des BLSV, der Bayerischen Sportjugend (BSJ) im BLSV und des BSSB für Lehrer, gemeinsame Veranstaltungen für Lehrer, Übungsleiter und Trainer, Einbeziehung von Referenten der Sportfachverbände in die staatliche Lehrerfortbildung)
Weiterführende Kooperationsmöglichkeiten insbesondere zur Gestaltung des Sportangebotes im offenen oder gebundenen Ganztag durch den Sportverein sowie der Übernahme der Trägerschaft von Ganztagsangeboten durch den Sportverein
Kontaktpflege zwischen Schulleitern und Vereinsvorsitzenden sowie zwischen Lehrern im Fach Sport und Vereinsübungsleitern und Trainern
Informationsveranstaltungen für Erziehungsberechtigte (auch im Rahmen von Elternversammlungen) mit Ärzten, Lehrkräften und Übungsleitern bzw. Trainern über die Sportangebote in Schule und Sportverein
Schnupperangebote der Sportvereine im Einvernehmen mit der Schule (auch als schulische Veranstaltung)
Gemeinsame Sportveranstaltungen (z.B. Schulsporttage, Spiel- und Sportfeste, Durchführung des Deutschen Sportabzeichens)
Fachspezifische und fächerübergreifende Projekttage mit Themen wie Sport und Heimat, Sport und Umwelt, Sport und Gesundheit, Sport und Gesellschaft unter Mitwirkung der Sportvereine
Besondere Betreuung von Kindern- und Jugendlichen mit Entwicklungsdefiziten oder Leistungsschwächen in Schule und Sportverein
Begegnungen zwischen behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern in Schule und Sportverein
Ehrung von Schulen und Sportvereinen mit vorbildlicher Zusammenarbeit.

2.   Aufgabenverteilung und Fördermaßnahmen bei der Zusammenarbeit von Schule und Sportverein

Zur Festigung und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein sind für die einzelnen Partner folgende Aufgaben und Fördermöglichkeiten vorgesehen:

2.1   Schule

2.1.1  

An der Schule bilden der Basissportunterricht, an den Mittel-, Real-, Wirtschaftsschulen und Gymnasien insbesondere auch der Differenzierte Sportunterricht, die Brücke für eine Zusammenarbeit von Schule und Sportverein. Der Differenzierte Sportunterricht wird vorrangig in klassenübergreifenden und (gegebenenfalls koedukativen) sportartspezifischen Interessengruppen angeboten. Hierbei können sowohl Interessengruppen mit breitensportlichen Anforderungen als auch leistungsorientierte Interessengruppen gebildet werden.

2.1.2  

Über den Basis- und gegebenenfalls Differenzierten Sportunterricht hinaus können an einer Schule freiwillige Sportarbeitsgemeinschaften „Schule und Sportverein“ (SAG) eingerichtet werden. In solchen Sportarbeitsgemeinschaften sollen außerhalb des verbindlichen Pflichtsportunterrichts vielfältige Anreize zur Ausübung verschiedener Sportarten gegeben werden. Eine Sportarbeitsgemeinschaft kann sowohl in breitensportlicher (auch sportartübergreifender) als auch in leistungsbezogener Form angeboten werden. Die erstgenannte Form kann mit den freizeit- und breitensportlich orientierten Kinder- und Jugendgruppen im Sportverein kooperieren, die leistungsbezogene Form mit entsprechenden Trainingsgruppen im Verein. Die Bestimmungen der einschlägigen Schulordnungen zu den Schülerarbeitsgemeinschaften sind zu beachten. Sportarbeitsgemeinschaften sind dem Bayerischen Landesamt für Schule als Landesstelle für den Schulsport anzuzeigen.
Die SAGs „Schule und Sportverein“ sind unabhängig vom Ort der Durchführung Schulveranstaltung; es besteht entsprechender Versicherungsschutz.
Die Beteiligten gehen davon aus, dass der Schulaufwand in der Regel durch die Aufwendungen für den Pflichtunterricht abgedeckt ist. Die Einführung von Sportarbeitsgemeinschaften, die einen besonderen Schulaufwand erfordern, der nicht durch Zuschüsse des Staates oder Leistungen Dritter gedeckt ist, kann nur im Einvernehmen mit dem Schulaufwandsträger erfolgen.
SAGs können auf freiwilliger Basis eingerichtet werden. Die Antragstellung erfolgt hierbei schuljahresweise über ein seitens des Bayerischen Landesamts für Schule als Landesstelle für den Schulsport bereitgestelltes Online-Verfahren. Dabei verpflichtet sich der Verein zur sportlichen Betreuung der Schüler in den Sportarbeitsgemeinschaften unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften für Schulveranstaltungen. Der Verein setzt Vereinsübungsleiter mit anerkannter Übungsleiter- bzw. Trainerlizenz zur Betreuung ein; werden Lehrer vom Verein als Übungsleiter eingesetzt, können diese ihre Eignung alternativ auch durch die Qualifikation für den Basis- beziehungsweise Differenzierten Sportunterricht nachweisen. Soll ein Vereinsübungsleiter in einer SAG eingesetzt werden, ist der Schulleitung vor Aufnahme der Tätigkeit gemäß Art. 60a und Abs. 3 Satz 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) ein höchstens drei Monate altes erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. Bei regelmäßigem Tätigwerden des Vereinsübungsleiters ist in Abständen von drei Jahren gemäß Art. 60a Abs. 3 Satz 3 BayEUG eine erneute Vorlage erforderlich. Die Vorgaben zur Vorlage eines Masernschutznachweises gemäß § 20 Abs. 9 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind zu beachten.
Übungsleiter bzw. Trainer unterliegen grundsätzlich dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Voraussetzungen hierfür klären Übungsleiter und Trainer mit dem jeweiligen Verein.

2.1.3  

Für eine leistungsorientierte Zusammenarbeit kann von einer Schule ein „Stützpunkt Schule und Sportverein“ eingerichtet werden. Entsprechende Aktivitäten können sowohl von interessierten Schulen als auch von Sportvereinen ausgehen, die einen entsprechenden Partner suchen und sich mit ihm abstimmen.
Um eine bedarfsgerechte Verteilung von Fördermitteln zu gewährleisten, ist eine offizielle Anerkennung als Stützpunkt notwendig. Anträge von Schulen sind an das Bayerische Landesamt für Schule als Landesstelle für den Schulsport zu richten. Stützpunkte „Schule und Sportverein“ sollen nur an Schulen errichtet werden, die über ein ausreichendes und vielseitiges Sportartenangebot im Differenzierten Sportunterricht verfügen, damit auch die abweichenden Interessen der nicht in das Stützpunktvorhaben einbezogenen Schüler angemessen berücksichtigt werden können.
Stützpunktvorhaben ermöglichen sowohl Talentsichtung als auch bereits Talentförderung auf unterer Ebene. Deshalb setzt ein Stützpunkt „Schule und Sportverein“ partnerschaftliche Zusammenarbeit mit sportartgebundenen leistungsbezogenen Trainingsgruppen im Sportverein voraus. Anerkannte Stützpunkte können vom StMUK im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel schuljahresweise durch Budgetzuschläge zur Erteilung zusätzlichen Differenzierten Sportunterrichts in der jeweiligen Stützpunktsportart gefördert werden.

2.1.4  

Die Vergütung der in Sportarbeitsgemeinschaften außerhalb des schulischen Pflicht-Unterrichts tätigen Übungsleiter und Trainer wird in Anlehnung an die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zu den Kosten für Übungsleiter bzw. Trainer in Sportvereinen gesondert geregelt.

2.2   Sportverein

Von Seiten des Sportvereins werden für interessierte Kinder und Jugendliche sowohl freizeit- und breitensportlich orientierte Kinder- und Jugendgruppen als auch sportartgebundene leistungsbezogene Trainingsgruppen angeboten.
Ziel der breitensportlichen Zusammenarbeit ist es, für die Schüler, die an einer breitensportlich orientierten Form des Sportunterrichts teilnehmen, Anschlussangebote im Verein zu unterbreiten. Dieses Angebot, das sich an die Mehrzahl der Schüler wendet, bedarf einer erheblichen Ausweitung durch die Sportvereine.

2.3   Kommunen

Die Kommunen bemühen sich, die Nutzung von Sportstätten außerhalb des Pflichtsportunterrichts in ausreichendem Umfang für Kooperationsmaßnahmen zwischen Schulen und Sportvereinen zu ermöglichen. Dies gilt besonders für die Schulferien und an Wochenenden, für die die Nutzungsregelung in Absprache mit dem verantwortlichen Übungsleiter/Trainer/Lehrer getroffen wird. Auf bestehende Aktivitäten der Sportvereine soll Rücksicht genommen werden.

2.4   Weitere Unterstützungsmaßnahmen

2.4.1   Fort- und Weiterbildung für die „Zusammenarbeit Schule und Sportverein“

„Zusammenarbeit Schule und Sportverein“ ist Thema der staatlichen Lehrerfort- und -weiterbildung. Fort- und Weiterbildungsangebote der Fachverbände, des BLSV, der BSJ im BLSV und des BSSB für Lehrkräfte der Schulen ergänzen die staatliche und kommunale Lehrerfortbildung.

2.4.2   Anerkennung für beispielhafte Zusammenarbeit

Gelungene Beispiele der Zusammenarbeit sollen dokumentiert und landesweit vorgestellt werden. Eine Ehrung von Schulen und Sportvereinen mit besonders vorbildlicher Zusammenarbeit erfolgt in regelmäßigen Abständen durch den Staatsminister für Unterricht und Kultus, den Präsidenten des BLSV sowie den Landesschützenmeister des BSSB unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände.

2.4.3   Förderung durch Dritte

Eine flankierende Unterstützung von Kooperationsmaßnahmen durch Medien und Förderer im Rahmen der schulrechtlichen Vorschriften ist notwendig. Deshalb wurde ein überregionaler Förderverein „Schule und Sportverein“ gegründet.

3.   Organisatorischer Rahmen einer Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen

Um einen reibungslosen Informationsaustausch zu gewährleisten, wird die Zusammenarbeit insbesondere auf folgenden Kooperationsebenen und -gremien vereinbart: auf LANDESEBENE im LANDESAUSSCHUSS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“, insbesondere im Hinblick auf die Wahrnehmung der landesweiten Aufgaben der Kooperation „Schule und Sportverein“; auf BEZIRKSEBENE in den BEZIRKSAUSSCHÜSSEN „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“, um das schulsportliche Wettkampfwesen und die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen zu koordinieren; und auf KREISEBENE in den ARBEITSKREISEN „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ zur Koordination der Zusammenarbeit von Schule und Sportverein.
Die Schulen werden aufgerufen, Partnerschaften mit Vereinen anzubahnen oder auszubauen und im Sinne der Empfehlungen tätig zu werden.

I .A.
J. Hoderlein
Ministerialdirektor
KWMBl I 1990 S. 362