Inhalt
6.1
1Der zweckgebundene Preis „Bester Film“ in Höhe von bis zu 200 000 Euro wird an denjenigen hervorragenden deutschen Film vergeben, der den besten Gesamteindruck hinterlässt. 2Es können bis zu drei Filme nominiert werden. 3Der Auswahlausschuss entscheidet über die Verteilung des Preisgeldes in Höhe von 200 000 Euro zwischen den jeweils Nominierten und dem Gewinner.
6.2
Der Geldbetrag muss für die Herstellung eines neuen Films verwendet werden.