Inhalt
18.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
18.1
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2024 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
18.2
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales über die Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises vom 13. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 528), die durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 440) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.