Inhalt

Text gilt ab: 28.07.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 13.07.2021
1.
Zielsetzung, Grundlagen

1.1

Der Bayerische Filmpreis wird von der Bayerischen Staatsregierung für hervorragende Leistungen im deutschen Filmschaffen vergeben.

1.2

Der Bayerische Filmpreis besteht aus einer Urkunde, einem Symbol und – abgesehen vom Ehrenpreis – einem Geldbetrag nach Maßgabe der dafür im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel.