Inhalt

Text gilt ab: 25.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

7.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 25. August 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für nichtstaatliche Museen in Bayern vom 28. Oktober 2024 (BayMBl. Nr. 544) tritt mit Ablauf des 24. August 2026 außer Kraft.