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Vollzug der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten; hier: Anbringung der Kennzeichen der Konvention gemäß Art. 6, 16 und 17 der Haager Konvention
KWMBl. I
S. 641
2242-WK
Vollzug der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten;
hier: Anbringung der Kennzeichen der Konvention gemäß Art. 6, 16 und 17 der Haager Konvention
(Vollzug Haager Konvention)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 16. Oktober 1984 Az.: V/3 - 7/64 166
An |
die Kreisregierungen
die Kreisverwaltungsbehörden |
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An |
die Bayer. Verwaltung der Staatl. Schlösser, Gärten und Seen
das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
die Bayer. Staatl. Sammlungen und Museen. |
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nachrichtlich |
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an |
an die Gemeinden
die Coburger Landesstiftung
das Deutsche Museum
das Germanische Nationalmuseum
die Träger Nichtstaatlicher Museen |
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an |
die Erzbischöflichen und Bischöflichen Ordinariate
Evang.-Luth. Landeskirchenamt. |
Im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium des Innern und dem Bayer. Staatsministerium der Finanzen wird Folgendes bekanntgegeben:
[Amtl. Anm.:] Kurzbezeichnung inoffiziell
[Amtl. Anm.:] jetzt: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst