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Text gilt ab: 16.10.1984
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Vollzug der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten; hier: Anbringung der Kennzeichen der Konvention gemäß Art. 6, 16 und 17 der Haager Konvention

KWMBl. I S. 641


2242-WK
Vollzug der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten;
hier: Anbringung der Kennzeichen der Konvention gemäß Art. 6, 16 und 17 der Haager Konvention
(Vollzug Haager Konvention) 1
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus 2
vom 16. Oktober 1984 Az.: V/3 - 7/64 166
An
die Kreisregierungen
die Kreisverwaltungsbehörden
An
die Bayer. Verwaltung der Staatl. Schlösser, Gärten und Seen
das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
die Bayer. Staatl. Sammlungen und Museen.
nachrichtlich
an
an die Gemeinden
die Coburger Landesstiftung
das Deutsche Museum
das Germanische Nationalmuseum
die Träger Nichtstaatlicher Museen
an
die Erzbischöflichen und Bischöflichen Ordinariate
Evang.-Luth. Landeskirchenamt.
Im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium des Innern und dem Bayer. Staatsministerium der Finanzen wird Folgendes bekanntgegeben:

1 [Amtl. Anm.:] Kurzbezeichnung inoffiziell
2 [Amtl. Anm.:] jetzt: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst