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Inhaltsverzeichnis
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Verwaltungsverfahren bei der Inanspruchnahme des Entschädigungsfonds nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz – BayDSchG)
1. Der Entschädigungsfonds
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2. Das Verwaltungsverfahren im Vollzug des Art. 4 Abs. 1 BayDSchG
3. Das Verwaltungsverfahren aufgrund von Anordnungen nach Art. 4 Abs. 2 BayDSchG sowie bei unmittelbaren Maßnahmen nach Art. 4 Abs. 3 BayDSchG
4. Datenschutz
5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
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Dr. Rolf-Dieter Jungk
Ministerialdirektor