Inhalt
1.
Der Entschädigungsfonds
1Der Entschädigungsfonds ist ein staatliches Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, das von der Obersten Denkmalschutzbehörde, dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, verwaltet wird. 2Seine finanzielle Ausstattung richtet sich nach Art. 19 Abs. 3 BayDSchG; sie wird zu gleichen Teilen vom Freistaat und den Kommunen getragen. 3Der Fonds wird für Entschädigungen bei Enteignungen nach Art. 18 BayDSchG, Ausgleich unzumutbarer Belastungen nach Art. 4 Abs. 3 BayDSchG sowie bei Instandsetzungsmaßnahmen nach Art. 4 Abs. 1 BayDSchG vorgehalten (Art. 19 Abs. 1 Satz 1 BayDSchG).