Inhalt
4.
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Den der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird nahegelegt, auf Anfrage der sammelnden Stelle amtliche Publikationen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung zur Verfügung zu stellen.