Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

8.   Prüfungsrecht des Obersten Rechnungshofs

Der Oberste Rechnungshof hat in den Verfahren zu Pflege-, Gesundheits- und Meisterbonus, Bonus für gleichgestellte Abschlüsse, Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache sowie zur Prämie für Pflegepädagogik bei allen beteiligten staatlichen Stellen und juristischen Personen des privaten Rechts ein umfassendes Prüfungsrecht.