Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

7.   Freiwilligkeit

1Pflege-, Gesundheits- und Meisterbonus, Bonus für gleichgestellte Abschlüsse, Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache sowie die Billigkeitsleistung nach Nr. 3 werden ohne gesetzlichen Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt (Haushaltsvorbehalt). 2Es gelten die allgemeinen Bestimmungen und die Verwaltungsvorschriften hierzu. 3Auf Pflege- und Gesundheitsbonus (Nrn. 1 und 2) finden die haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu Zuwendungen Anwendung (VV zu Art. 44 BayHO). 4Auf die Billigkeitsleistung nach Nr. 3 finden die haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu Billigkeitsleistungen Anwendung (VV zu Art. 53 BayHO).