Inhalt
8.
Prüfungsrecht des Obersten Rechnungshofs
Der Oberste Rechnungshof hat in den Verfahren zu Pflege-, Gesundheits- und Meisterbonus, Bonus für gleichgestellte Abschlüsse, Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache sowie zur Billigkeitsleistung nach Nr. 3 bei allen beteiligten staatlichen Stellen und juristischen Personen des privaten Rechts ein umfassendes Prüfungsrecht.