Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2022

2.  

Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet:
staatlichen Schulen,
kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen das Staatsministerium des Innern dies genehmigt hat.