Inhalt
1.
Die nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Musik (Berufsfachschulordnung Musik – BFSO Musik) vom 30. September 2008 (GVBI. S. 806), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 232 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBI. S. 98), zu erteilenden Zeugnisse sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen, von denen aus drucktechnischen Gründen abgewichen werden kann.