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Text gilt ab: 01.05.2022
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2236.4.2-WK

Vollzug der Berufsfachschulordnung für Musik;
hier: Zeugnisformulare

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 30. März 2022, Az. K.7-K1533.3/12/7

(BayMBl. Nr. 248)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über den Vollzug der Berufsfachschulordnung für Musik; hier: Zeugnisformulare vom 30. März 2022 (BayMBl. Nr. 248)

1. 

Die nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Musik (Berufsfachschulordnung Musik – BFSO Musik) vom 30. September 2008 (GVBI. S. 806), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 232 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBI. S. 98), zu erteilenden Zeugnisse sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen, von denen aus drucktechnischen Gründen abgewichen werden kann.

2. 

Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet:
staatlichen Schulen,
kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen das Staatsministerium des Innern dies genehmigt hat.

3. 

Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Schulträger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.

4. 

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst über den Vollzug der Berufsfachschulordnung Musik hier: Zeugnisformulare vom 29. Juli 1993 (KWMBl. I S. 552) tritt mit Ablauf des 30. April 2022 außer Kraft.

Dr. Rolf-Dieter Jungk
Ministerialdirektor

Anlagenverzeichnis 

Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:
Anlage 6:
Anlage 7:
Anlage 8:
Anlage 9:
Anlage 10:
Anlage 11:
Anlage 12:
Anlage 13:
Anlage 14:
Anlage 15:
Anlage 16:
Anlage 17:
Anlage 18:
Anlage 19:
Anlage 20:
Anlage 21:
Anlage 22:
Anlage 23:
Anlage 24:
Anlage 25:
Anlage 26:
Anlage 27:
Anlage 28:
Anlage 29:
Anlage 30:
Anlage 31:
Anlage 32:
Anlage 33:
Anlage 34:
Anlage 35:
Anlage 36:
Anlage 37:
Anlage 38:
Anlage 39: