Inhalt

Text gilt ab: 31.05.2024
Fassung: 16.01.2024
2.
1Diese Bekanntmachung tritt am 31. Mai 2024 in Kraft.
2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Schulordnung über die Berufsschulen in Bayern (Berufsschulordnung – BSO); hier: Zeugnismuster vom 30. März 2022 (BayMBl. Nr. 231) tritt mit Ablauf des 30. Mai 2024 außer Kraft.
3Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Berufsfachschulordnung Fremdsprachenberufe; hier: Zeugnismuster vom 24. Mai 2022 (BayMBl. Nr. 365) tritt mit Ablauf des 30. Mai 2024 außer Kraft.
4Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Berufsfachschulordnung Gesundheit; hier: Zeugnismuster vom 29. September 2022 (BayMBl. Nr. 575) tritt mit Ablauf des 30. Mai 2024 außer Kraft.
5Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Berufsfachschulordnung (BFSO) und der Wirtschaftsschulordnung (WSO); hier: Zeugnismuster vom 9. Juni 2022 (BayMBl. Nr. 392) tritt mit Ablauf des 30. Mai 2024 außer Kraft.
6Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Fachschulordnung und der Fachakademieordnung; hier: Zeugnismuster, Urkunden vom 31. Mai 2022 (BayMBl. Nr. 367) tritt mit Ablauf des 30. Mai 2024 außer Kraft. 7Für Studierende an der Fachakademie für Sozialpädagogik, die die Ausbildung vor dem 1. August 2017 begonnen haben, gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Fachakademieordnung Sozialpädagogik; hier: Formulare vom 16. Dezember 2004 (KWMBl. I 2005 S. 54), geändert durch Bekanntmachung vom 18. April 2011 (KWMBl. S. 89), bis zum Ablauf des 31. Juli 2031.
8Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen; hier: Zeugnismuster vom 2. Mai 2022 (BayMBl. Nr. 317) tritt mit Ablauf des 30. Mai 2024 außer Kraft.
9Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife; hier: Zeugnismuster vom 1. Juni 2022 (BayMBl. Nr. 364, ber. Nr. 405) tritt mit Ablauf des 30. Mai 2024 außer Kraft.