Inhalt
4.
Inkrafttreten und Aufheben von Vorschriften
1Diese Bekanntmachung tritt für das neunjährige Gymnasium mir Wirkung vom 1. August 2022 in Kraft.
2Die Bekanntmachung über die Durchführung des Sportunterrichts in den Jahrgangsstufen 11 und 12 vom 1. Dezember 2008 (KWMBl. 2009 S. 7) tritt am 31. Juli 2025 außer Kraft.