Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023

6.   Weitere Rahmenbedingungen

a)
Angebote im Rahmen des Aufbaumoduls
1Die Angebote im Rahmen des Aufbaumoduls orientieren sich an den Zielen des Gymnasiums, am Jahrgangsstufenprofil (Grundlegende Kompetenzen) und am Fachlehrplan zum Aufbaumodul, an den berufsbezogenen Interessen der Schülerinnen und Schüler, den personellen Kapazitäten der Schule sowie der Verfügbarkeit externer Partner. 2Das Aufbaumodul findet grundsätzlich in der Schule statt.
b)
Pflichtveranstaltungen
1Die Veranstaltungen im Rahmen des Aufbaumoduls sind Pflichtveranstaltungen der Schule. 2Die Schülerinnen und Schüler genießen bei der Teilnahme an diesen schulischen Pflichtveranstaltungen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. 3Maßgeblich für die Ausdehnung dieses Schutzes auf Tätigkeiten außerhalb des engeren Schulbereichs ist, dass die Schule weiter gestaltenden organisatorischen Einfluss auf die externe Durchführung des Seminars hat. 4Dies hat die Schule bei der Kooperation mit außerschulischen Partnern sicherzustellen. 5Im Übrigen ist die Schule verpflichtet, in Zweifelsfällen mit dem Träger der Schülerunfallversicherung abzuklären, inwieweit der Schutz der gesetzlichen Schülerunfallversicherung greift.
c)
Lehrkräfteeinsatz
1Die Koordination des Aufbaumoduls und der Angebote zur Studien- und Berufsorientierung (StuBo) im Rahmen der Projekttage liegt in der Zuständigkeit der Koordinatorin bzw. des Koordinators der beruflichen Orientierung (KBO). 2Zu deren bzw. dessen Unterstützung benennt die Schule ein Team aus Lehrkräften (StuBo-Team). 3Je nach Aufgabenverteilung vor Ort kommen als weitere Lehrkräfte neben der oder dem KBO im StuBo-Team insbesondere die Beratungslehrkraft, die Oberstufenkoordination sowie Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Wirtschaft und Recht in Betracht. 4Die Mitarbeit steht aber allen Lehrkräften, unabhängig von ihrer Lehrbefähigung offen. 5Bei der Studienerkundung wirken die Leiterinnen und Leiter der Wissenschaftspropädeutischen Seminare im jeweiligen Abiturjahrgang mit. 6Das Nähere regelt die Schulleiterin oder der Schulleiter.
d)
Anordnungen, Unentgeltlichkeit, Verschwiegenheit
Die Schule hat die Schülerinnen und Schüler darüber zu belehren,
dass sie während der Teilnahme an Veranstaltungen bei externen Partnern auch den Anordnungen der zuständigen Beschäftigten Folge zu leisten haben,
dass sie einer dort bestehenden Hausordnung unterliegen,
dass sie für ihre Tätigkeit im Rahmen des Aufbaumoduls kein Entgelt fordern oder entgegennehmen dürfen und
dass sie zum Stillschweigen über alle Angelegenheiten verpflichtet sind, die ihnen im Rahmen des Aufbaumoduls in außerschulischen Einrichtungen zur Kenntnis gelangen, soweit sie der Geheimhaltung unterliegen.
e)
Fahrten
Für Fahrten im Rahmen des Aufbaumoduls gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten“ vom 9. Juli 2010 (KWMBl. S. 204).