Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023

4.   Dokumentation

1Jede Schülerin und jeder Schüler dokumentiert die im Rahmen des Aufbaumoduls wesentlichen individuellen Recherche- und Reflexionsergebnisse sowie entsprechende Nachweise zur Vertiefung des eigenen Prozesses der beruflichen Orientierung in einem Portfolio, auch als Grundlage für spätere Beratungs-, Entscheidungs- und ggf. Bewerbungsprozesse.
2Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler über die Anforderungen an das Portfolio und die Kriterien für dessen Überprüfung. 3Für die Abgabe des Portfolios legt sie einen verbindlichen Termin im Ausbildungsabschnitt 13/2 bzw. III/2 fest.
4Das Portfolio wird nach der Überprüfung wieder an die Schülerin oder den Schüler zurückgegeben; eine etwaige digitale Speicherung wird gelöscht (§ 40 Satz 3 i. V. m. § 37 Satz 2 Nr. 2 b BaySchO).