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Schulische Betreuung von Kindern aus Schaustellerfamilien, von Zirkusangehörigen und von fahrenden Personen
1.1
1.2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
4.1
4.2
4.3
5.1
5.2
5.3
6.1
6.2
Inhalt
Text gilt ab: 07.02.1996
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2.5
Bei Wechsel des Winterstandorts setzt sich die neue Stammschule mit der bisherigen Stammschule in Verbindung und fordert die Unterlagen des Schülers an.
3.
Stützpunktschule