Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

3. Zuwendungsempfänger

1Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige und gemeinnützige Personenvereinigungen, die Träger eines Mütter- und Väterzentrums sind. 2Erwachsenen- und Familienbildungsstätten können nicht bezuschusst werden.