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Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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2231-A

Richtlinie zur Förderung von Mütter- und Väterzentren

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 22. Dezember 2020, Az. IV3/6533.01-1/42

(BayMBl. 2021 Nr. 24)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung von Mütter- und Väterzentren vom 22. Dezember 2020 (BayMBl.2021 Nr. 24), die durch Bekanntmachung vom 18. November 2024 (BayMBl. Nr. 601) geändert worden ist

1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO, der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – ANBest‑P) Zuwendungen zur Förderung von Mütter- und Väterzentren. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.