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Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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2231-A

Richtlinie zur Förderung von Mütter- und Väterzentren

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 22. Dezember 2020, Az. IV3/6533.01-1/42

(BayMBl. 2021 Nr. 24)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung von Mütter- und Väterzentren vom 22. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 24)

1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO, der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – ANBest‑P) Zuwendungen zur Förderung von Mütter- und Väterzentren. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.